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Wozu wir sie verwenden
- Notwendig – für den Betrieb erforderlich, nicht abwählbar.
- Funktionen
- Statistik
- Marketing
Was in der Schweiz gilt
Das Schweizer Fernmeldegesetz (Art. 45c lit. b FMG) erlaubt das Speichern und Auslesen von Daten auf Ihrem Gerät, wenn Sie darüber informiert werden und die Möglichkeit haben, dies abzulehnen. Eine vorherige Zustimmung ist – anders als im EU-Raum – nicht verlangt. Das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) ändert daran nichts; es verpflichtet uns zu Transparenz darüber, welche Daten wir wie bearbeiten.
Besucherinnen und Besucher aus dem EWR behandeln wir strenger: Dort werden zustimmungspflichtige Dienste erst nach ausdrücklicher Einwilligung geladen.
Wie Sie ablehnen können
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